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Soyut Arkaplan

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma

HLC Industrial Technologies GmbH

 zum Verkauf von Elektro-, Automatisierungs- und Antriebssystemen

im B2B-Bereich  

 

 

 

 

Inhalt

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Leistungsumfang

§ 3    Vertragsschluss

§ 4    Lieferbedingungen

§ 5    Preise und Versandkosten

§ 6    Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

§ 7    Eigentumsvorbehalt

§ 8    Hinweis zur Prüfung von Schaltanlagen

§ 9    Gewährleistung

§ 10   Stornierung und Rückgabe

§ 11    Haftung

§ 12   Urheberrechte

§ 13   Datenschutz

§ 14   Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der HLC Industrial Technologies GmbH, Ballindamm 39, 20095 Hamburg, Deutschland (im Folgenden „Anbieter“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).

 

Sie gelten für den Verkauf von Elektro-, Automatisierungs- und Antriebssystemen im B2B-Bereich. Die Angebote auf der Webseite www.hlcgroup.de sowie alle weiteren Offerten richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Verträge in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen.

 

(2) Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ergeben sich aus diesen AGB und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Weitere ausdrücklich vereinbarte Dokumente, wie individuelle Vertragsbedingungen oder technische Spezifikationen, können ebenfalls Vertragsbestandteil sein, sofern dies vereinbart wird.

 

(3) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Änderungen der AGB haben keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge, es sei denn, dies wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn ihre Anwendung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

 

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für abweichende Bedingungen, die in Bestellungen oder anderen Dokumenten des Kunden enthalten sind. Eine stillschweigende Zustimmung oder das Fehlen eines ausdrücklichen Widerspruchs stellt keine Zustimmung zu solchen Bedingungen dar.

 

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt den Vertrieb sowie die Bereitstellung und Prüfung von Elektrobauteilen, Multi-Drive-Systemen, elektrischen Schaltschränken, Schaltmaterialien, Elektrokomponenten und industriellen Automatisierungslösungen.

 

(2) Die Lieferung der Produkte erfolgt entweder direkt vom Lager des Anbieters oder im Rahmen eines Streckengeschäfts direkt vom Hersteller oder Vorlieferanten an den Kunden. Die genauen Lieferbedingungen werden individuell im Angebot geregelt.

 

(3) Die Planung und Umsetzung von industriellen Automatisierungslösungen sowie die Lieferung von maßgeschneiderten Systemen erfolgen nach individueller Abstimmung mit dem Kunden. Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Kunden im B2B-Bereich und werden auf die spezifischen Anforderungen des Kunden zugeschnitten.

 

(4) Serviceleistungen, wie beispielsweise die Unterstützung bei der Inbetriebnahme oder Fehlerbehebung, sind nicht Bestandteil der regulären Angebote des Anbieters. Diese Leistungen stehen ausschließlich nach vorheriger Absprache zur Verfügung, und der Anbieter entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang sie erbracht werden. Die Konditionen und der Leistungsumfang solcher Leistungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart und in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

 

(5) Die genauen Leistungsinhalte, Lieferbedingungen und Preise für die Produkte werden in einem separaten Angebot festgehalten, das alle relevanten Details enthält. Dieses Angebot ist Grundlage des Vertrags und bindet den Anbieter und den Kunden nach der schriftlichen Annahme durch beide Parteien.

 

(6) Der Anbieter arbeitet ausschließlich mit namhaften Herstellern und Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Produkte und Systeme den geltenden Normen und Standards entsprechen. Besonderer Wert wird auf die Qualität, Langlebigkeit und Zuverlässigkeit der Produkte gelegt.

 

(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Produkte und Leistungen aus betrieblichen Gründen jederzeit anzupassen. Änderungen oder die Einstellung von Produkten oder Leistungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, sofern diese Änderungen nicht bereits in einem verbindlichen Angebot geregelt sind.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Produkten oder Leistungen auf der Webseite des Anbieters stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

 

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung per E-Mail, Telefon oder durch schriftliche Bestellung (z. B. per Fax oder Brief) gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Er ist an die Bestellung für die Dauer von vier (4) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.

 

(3) Der Anbieter wird den Eingang der abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese E-Mail stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

 

(4) Nach dem Absenden einer Anfrage per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Bestellung übersendet der Anbieter dem Kunden ein Angebot, welches für vier (4) Wochen ab Angebotsdatum gültig ist, es sei denn, das Angebot enthält eine abweichende Bindungsfrist oder ist ausdrücklich als „indikativ“ bzw. „freibleibend“ gekennzeichnet. Ein Angebot des Anbieters stellt lediglich die Grundlage für eine verbindliche Vertragserklärung (Antrag) des Kunden dar.

 

(5) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Annahmeerklärung bestätigt oder durch die tatsächliche Lieferung der Produkte annimmt. Mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Produkte, wird dem Kunden der Vertragstext bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt.

 

(6) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Produkte nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

 

(7) Der Anbieter hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung der Ware unmöglich wird, weil Vor- und/oder Zulieferanten Ware oder Teile der Ware nicht liefern können.

 

Voraussetzungen für den Rücktritt:

  • Eine Ersatzbeschaffung ist für den Anbieter nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.

  • Die Unmöglichkeit der Lieferung liegt nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.

 

Voraussetzungen für den Rücktritt:

  • Die Umstände sind erst nach Vertragsabschluss eingetreten.

  • Die Umstände waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar.

  • Der Anbieter hat nachweislich die Beschaffung gleichartiger Ware in zumutbarer Weise versucht.

 

Der Kunde wird über einen solchen Fall umgehend benachrichtigt.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Die genauen Lieferbedingungen, einschließlich der Lieferfristen und Liefertermine, werden im individuellen Angebot festgehalten. Falls die Lieferfrist im Angebot für direkt verkaufte Produkte nicht explizit angegeben ist, gilt eine standardmäßige Lieferfrist von etwa vier (4) Wochen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und sonstiger unvorhersehbarer Umstände. Für projektbezogene Lieferungen werden die Lieferfristen individuell mit dem Kunden vereinbart. Da der Anbieter unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten anbietet, werden diese Informationen produktabhängig in jedem Angebot spezifiziert.

 

(2) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

 

(3) Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, was bedeutet, dass die Ware an der Grundstücksgrenze des Kunden abgeladen wird. Dies ist eine Standardlieferbedingung und begrenzt den Umfang der Lieferung auf das Abladen an der Grundstücksgrenze. Eine weitergehende Lieferung (z. B. bis an den Verwendungsort im Gebäude) erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Einzelfall vereinbart wurde.

 

(4) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Liefertermine. Diese sind grundsätzlich unverbindlich, sofern kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin festgelegt wurde.

 

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, wenn der Verkaufsgegenstand an den Beförderer übergeben ist oder unser Werksgelände zur Versendung verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter noch andere Leistungen, zum Beispiel die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen hat.

§ 5 Preise und Versandkosten

(1) Sämtliche Preisangaben in den Angeboten sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise enthalten keine Kosten für Verpackung und Versand, Zölle, Transportversicherung, Gebühren und sonstige Abgaben, sofern diese tatsächlich anfallen.

 

(2) Die Versandkosten sind in den Angeboten des Anbieters angegeben. In einigen Fällen, wenn die Versandkosten gering sind, kann die Lieferung inklusive Versandkosten erfolgen. Der Preis zuzüglich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellbestätigung angezeigt, bevor die Bestellung abgesendet wird.

 

(3) Wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnet der Anbieter für jede Teillieferung Versandkosten.

 

(4) Zusätzliche Arbeiten werden dem Kunden zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen in Rechnung gestellt. Wenn nichts vereinbart wurde, gelten die üblichen Listenpreise.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kaufpreis ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und der angegebenen Versandkosten, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge (netto) zu bezahlen, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, nach Eintritt des Verzugs eine Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

 

(2) Der Kunde kann den Kaufpreis zuzüglich ggf. anfallender Mehrwertsteuer und die Versandkosten ausschließlich mit den vom Anbieter angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem der Anbieter den vollständigen Betrag auf dem angegebenen Bankkonto oder bei dem jeweiligen Zahlungsanbieter erhalten hat. Der Kunde ist für eventuell anfallende Bankgebühren verantwortlich.

 

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vertraglich vereinbart. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Anbieters auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

 

(4) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen im Eigentum des Anbieters. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen, die der Anbieter gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung weiterer Waren oder Leistungen geltend macht.

 

(2) Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe der offenen Forderungen des Anbieters an diesen ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern sowie Wartungs- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig durchzuführen oder durchführen zu lassen.

 

(4) Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die abgetretenen Forderungen direkt beim Drittschuldner geltend zu machen.

 

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware nehmen, insbesondere durch Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen. Der Kunde hat die Kosten für Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums des Anbieters zu tragen, sofern diese nicht durch Verschulden des Anbieters verursacht wurden.

 

(6) Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Streckengeschäfts direkt vom Hersteller oder Vorlieferanten an den Kunden geliefert, gelten die Regelungen des Eigentumsvorbehalts sinngemäß. In diesem Fall tritt der Anbieter seine Eigentumsrechte bis zur vollständigen Bezahlung an den Hersteller oder Vorlieferanten ab, wobei der Anbieter dem Kunden schriftlich mitteilt, wenn dies erfolgt.

 

(7) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware durch den Kunden untersagt.

§ 8 Hinweis zur Prüfung von Schaltanlagen

Die Prüfung von Schaltanlagen erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung im Rahmen der Projektspezifikation.

 

§ 9 Gewährleistung

 

(1) Der Anbieter übernimmt die Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gelieferten Artikel gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Kunden, die als Unternehmer im Sinne von B2B-Verträgen agieren, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Neuware 12 Monate, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Jegliche weitergehenden Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung gilt ebenso für später entdeckte verdeckte Mängel. Entsprechend den Bestimmungen des § 377 HGB sind Beanstandungen spätestens 7 Tage nach Übernahme der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Wird diese Untersuchungs- und Rügepflicht nicht eingehalten, verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungsansprüche, einschließlich der Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung.

 

(3) Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines neuen Artikels. Die Entscheidung des Anbieters erfolgt nach eigenem Ermessen und hängt von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der technischen Realisierbarkeit ab. Der Anbieter ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

 

(4) Vom Anbieter gewährte Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder Herstellergarantien seitens der Produzenten treten ergänzend zu den Ansprüchen wegen Sach- oder Rechtsmängeln gemäß Absatz 1 in Kraft. Die entsprechenden Garantiebedingungen sind auf Anfrage erhältlich. Details zum Umfang dieser Garantien sind den den Artikeln beiliegenden Garantieunterlagen zu entnehmen oder können digital zur Verfügung gestellt werden. Eine Garantie gilt jedoch nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

 

§ 10 Stornierung und Rückgabe

 

(1) Eine Stornierung einer Bestellung oder die Rückgabe von Materialien ist ausschließlich mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters zulässig. Die Zustimmung kann in Form einer E-Mail, eines unterschriebenen Dokuments oder einer anderen schriftlichen Kommunikation erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Stornierungsgebühr zu erheben, deren Höhe im Einzelfall mit dem Kunden ausgehandelt wird, um bereits angefallene Kosten angemessen zu kompensieren. Die Stornierungsgebühr darf dabei nicht unverhältnismäßig hoch sein, um Transparenz für den Kunden zu gewährleisten. Rücksendungen von Materialien erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Kunden, einschließlich des Risikos von Transportschäden.

 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, eine eingehende Prüfung zurückgesandter Waren vorzunehmen. Sollte die Ware nicht im einwandfreien Zustand zurückgesendet werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, entweder die Rücknahme zu verweigern oder dem Kunden zusätzliche Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Ware in Rechnung zu stellen.

 

(3) Sonderanfertigungen, kundenspezifische Bestellungen (dazu zählen Bestellungen, die nach spezifischen Vorgaben des Kunden gefertigt oder angepasst werden) sowie geöffnete oder gebrauchte Artikel sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für alle Materialien, die auf speziellen Kundenwunsch hin beschafft wurden.

 

(4) Sollte der Anbieter aus Kulanz einer Stornierung oder Rückgabe zustimmen, erfolgt die Erstattung ausschließlich in Form einer Gutschrift, die für zukünftige Bestellungen beim Anbieter verwendet werden kann. Die Gutschrift ist zeitlich auf 12 Monate ab Ausstellung begrenzt. Eine Auszahlung in bar oder auf andere Weise ist ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) entstanden sind. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(2) Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle oder sonstige indirekte Schäden und Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

(3) Sofern die Lieferung der Ware direkt vom Hersteller oder Vorlieferanten erfolgt (Streckengeschäft), beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die ordnungsgemäße Auswahl und Beauftragung des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Transportschäden oder sonstige Schäden, die nach Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

 

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.

 

(5) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn der Anbieter eine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften, wie beispielsweise das Produkthaftungsgesetz, entgegenstehen.

 

(6) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu ergreifen, insbesondere:

  • den Anbieter unverzüglich über erkennbare Schäden oder Mängel zu informieren;

  • defekte Produkte unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, um Folgeschäden zu vermeiden;

  • Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Schäden einzuleiten.

 

(7) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist.

 

§ 12 Urheberrechte

Der Anbieter hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf seiner Webseite veröffentlicht werden, Urheber- oder Nutzungsrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Gleiches gilt für Texte und Bilder in unseren Angeboten.

 

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder, soweit erforderlich, zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten erfolgt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden im Rahmen der vertraglichen Beziehungen.

 

(2) Der Anbieter stellt sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet werden. Es werden alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten und diese vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.

 

(3) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die beim Anbieter gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus kann er die Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger oder unzulässig gespeicherter Daten fordern, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

 

(4) Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich (beispielsweise an Logistikunternehmen, Zahlungsdienstleister) oder der Kunde hat der Weitergabe ausdrücklich zugestimmt. Der Anbieter behält sich vor, externe Dienstleister mit der Datenverarbeitung zu beauftragen, sofern diese Dienstleister vertraglich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtet sind und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie diese Anforderungen erfüllen.

 

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen, sofern kein berechtigtes Interesse an einer weiteren Speicherung besteht (z.B. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen).

 

(6) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Kunden können der Datenschutzerklärung des Anbieters entnommen werden, die jederzeit auf der Webseite des Anbieters verfügbar ist.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Diese Regelung dient der Gewährleistung von Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarungen.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Kontinuität und der beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg des Vertrags erhalten bleiben.

 

(3) Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Regelung soll einen effizienten und berechenbaren Rechtsweg gewährleisten, insbesondere im B2B-Kontext, in dem Klarheit über Zuständigkeiten von entscheidender Bedeutung ist.

 

(4) Auf diesen Vertrag findet grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei internationalen Verträgen kann jedoch eine abweichende Rechtswahl vereinbart werden, die den spezifischen Anforderungen der beteiligten Länder gerecht wird, um mögliche rechtliche Konflikte zu minimieren und eine faire Grundlage für beide Parteien zu schaffen. Diese Rechtswahl stellt sicher, dass der Vertrag entweder den nationalen gesetzlichen Bestimmungen oder einer zuvor vereinbarten Rechtsordnung unterliegt, um für beide Parteien Berechenbarkeit zu gewährleisten und potenzielle Konflikte zu reduzieren.

 

STAND: November 2024

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